Christian Lunzer - Henner Kotte
Der Fall Henjes
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Kreittmayrstr. 26, 80335 München
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ISBN 978-3-95616-582-5
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Inhalt
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Quellen
Lust auf mehr?
Mütter, Töchter, Ehefrauen
Gift & Galle
Auf Messers Schneide
Weibliche Tugenden
Mörderische Arbeitsmarktverwaltung
Mord am Arbeitsplatz
Arbeitsplatz und Ausbildung
Die Autoren
Der Verlag
Impressum
Name: Henjes
Vorname: Berno
Geboren: 27. 2. 1933
Geburtsort: Gelsenkirchen
Größe: 161 cm
Beruf: ohne erl. Beruf
Gestalt: schlank
Haar: dunkelblond
Bart: ohne
Schulterneigung: waagerecht
Gesicht: oval
Stirn: hoch, senkr.
Augen: dunkelbraun
Augenbrauen: dicht
Nase: mittel
Ohren: mittel abstehend
Mund: voll
Kinn: rund
Haltung: gerade
Sprache/Mundart: hochdeutsch
Merkmale: rechts an der Stirn eine Narbe
Urteilsbegründung vom 12. Oktober 1950: „Nach dem Gutachten des Psychiaters handelt es sich bei dem siebzehnjährigen Henjes um einen Jugendlichen, dessen Gefühle sich an der Oberfläche befinden und nicht in die Tiefe gehen. Er sei Kokett wie ein Mädchen und achte sehr auf sein Äußeres. Dieser Eindruck wurde auch durch sein Verhalten vor Gericht weitgehend bestätigt, wenn auch die Tat und die Gerichtsverhandlung ihn beeindruckten. Eine Geistesstörung oder eine Geistesschwäche konnte der sachverständige Psychiater nicht feststellen, bejahte jedoch trotz genügender Intelligenz seine Unreife. Auch sei er oberflächlich, spielerisch, egozentrisch und leichtsinnig. Das fand das Gericht im Auftreten ohne Engagement und den Nachfolgendem „dezenten Einsammeln“ bestätigt. Der vom Psychiater behaupteten Gefühlskälte widerspricht der rege Briefwechsel zwischen ihm und seinen Angehörigen. Er scheint sich gern als Beschützer zu fühlen. Wahrscheinlich hat es in den vergangenen Jahren an einem festen Halt und einer sachgemäßen Erziehung gefehlt. Weitkamp ist moralisch nicht verloren. Er wird, unterstützt von geeigneten Erziehungsmaßnahmen, sich in ein geordnetes Leben zurückfinden, zumal mit zunehmenden Alter eine gewisse sittliche Reife zu erwarten ist ... Die Tat ist vorsätzlich geschehen. Er ist jedoch kein Mörder, da er weder aus Mordlust noch aus Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen tötete, vielmehr wusste er sich in seiner jugendlichen Unreife keine andere Möglichkeit als diese Tat. Trotzdem wurde auch der mildere Fall, verneint, da Henjes nicht ohne eigene Schuld gehandelt hatte, und er weder durch eine Misshandlung oder schwere Beleidigung auf der Stelle zur Tat hingerissen wurde ..."